Lieferkettensorgfaltsgesetz und Auswirkungen auf die Karosseriebau- und Lackierbranche
Liebe Repanet Mitglieder,
seit diesem Jahr ist das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) in Kraft. Es betrifft Unternehmen ab einer bestimmten Größe und verpflichtet sie dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu berücksichtigen.
Was bedeutet das für Karosseriebau- und Lackierbetriebe?
K&L-Betriebe sind in den allermeisten Fällen nicht direkt von den neuen Regeln betroffen. Denn derzeit gilt das Gesetz lediglich für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland. Ab dem kommenden Jahr wird die Schwelle dann auf mindestens 1.000 Arbeitnehmer herabgesetzt. Obwohl die wenigsten Werkstätten so viele Mitarbeiter beschäftigen, könnten sie dennoch indirekt in die Pflicht genommen werden. Und zwar, wenn sie Dienstleistungen wie beispielweise Reparaturen oder Ausbesserungen für größere Unternehmen erbringen, die den neuen Sorgfaltspflichten unterliegen.
Unter welchen Bedingungen werden Betriebe indirekt in die Pflicht genommen?
Diese größeren Unternehmen könnten von Ihnen Informationen über die Herkunft von Produkten oder potenzielle Risiken in der Herstellung erbitten. In diesem Fall gelten Sie nach dem LkSG als „unmittelbarer Zulieferer“ des verpflichteten Unternehmens. Das bedeutet, dass Sie in dessen Risikoanalyse und möglicherweise in Präventions- und Abhilfemaßnahmen einbezogen werden könnten.
Wie können betroffene Karosseriebau- und Lackierbetriebe reagieren?
Um den neuen Anforderungen und Erfordernissen zu begegnen, können Karosseriebau- und Lackierbetriebe, die mit großen Unternehmen zusammenarbeiten, folgende Maßnahmen erwägen:
- Transparenz schaffen: Überprüfen Sie Ihre Lieferkette und identifizieren Sie potenzielle Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt. Verschmutzen Ihre Zulieferer Gewässer oder verstoßen gegen Arbeitnehmerrechte? Erwägen Sie, Lieferantenbewertungen und Audits durchzuführen, um eine klare Sicht auf Ihre Lieferkette zu erhalten und Antworten auf diese Fragen zu bekommen.
- Kooperation mit Auftraggebern: Falls Sie Dienstleistungen für größere Unternehmen, die den Sorgfaltspflichten unterliegen, erbringen oder Produkte an diese liefern, kann eine offene Zusammenarbeit dazu beitragen, deren Anforderungen zu erfüllen. Beziehen Sie Ihre Kundenfirmen frühzeitig mit ein, wenn Sie Ihre Zulieferer wechseln.
- Kommunikation mit Lieferanten: Arbeiten Sie eng mit Ihren Zulieferern zusammen, um sicherzustellen, dass auch sie die Sorgfaltspflichten einhalten.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen. So haben wir eine Checkliste für Sie erstellt, auf der Sie alle Informationen auf einen Blick finden. Hier geht’s zum Download.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen außerdem den Übersichtsartikel des ZKF sowie die Handreichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.